Gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
Gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis, welcher mind. 3 Monate nach der geplanten Abreise aus der Schweiz noch gültig ist
und nicht vor mehr als 10 Jahren ausgestellt wurde (massgeblich ist das Ausstellungsdatum auf dem Reisedokument).
Sie haben die zulässige Höchstdauer für einen Aufenthalt im Schengenraum nicht überschritten. Diese beträgt maximal 90 Tage je Bezugsraum von 180 Tagen. Auf der Webseite des Staatssekretariat für Migration (SEM) können Sie Ihre Aufenthaltsdauer berechnen.
Dies ist besonders wichtig bei mehrmaligen Ein- und Ausreisen in den respektive aus dem Schengenraum.
Sie sind, wenn notwendig im Besitz eines gültigen Visums.
Sie belegen den Zweck und die Umstände des Aufenthalts in die Schweiz und/oder dem (den) zu besuchenden Schengen-Staat(en).
Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts und für die Rückreise in den Herkunftsstaat
oder für die Durchreise in ein Drittland, oder sind in der Lage, diese Mittel rechtmässig zu erwerben.