Auf einen Blick: Visum- und Einreiseverfahren der Schweiz.

Wollen Sie selbst in die Schweiz einreisen oder empfangen Sie Gäste aus dem Ausland?
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Visum- und Einreiseverfahren.

Beim Staatssekretariat für Migration (SEM) finden Sie alle zentralen Informationen zur Ein- und Ausreise in den Schengenraum sowie zum Visumverfahren. Damit Sie den Überblick über die umfangreichen Informationen behalten und wissen, welche Einreisevoraussetzungen für Ihren konkreten Fall gelten,
haben wir nachfolgend eine übersichtliche Checkliste zusammengestellt.

In wenigen Schritten alle relevanten Fakten zu folgenden Fragen:
Welche Einreisevoraussetzungen gelten für die Schweiz?
Brauche ich ein Visum, um in die Schweiz  beziehungsweise in den Schengenraum einreisen zu können?
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Welchen Versicherungsschutz benötige ich?
Die Einreisebestimmungen für die Schweiz sind abhängig von dem Aufenthaltszweck, der Aufenthaltsdauer und der Staatsangehörigkeit der Einreisenden.
Gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis

Gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis, welcher mind. 3 Monate nach der geplanten Abreise aus der Schweiz noch gültig ist
und nicht vor mehr als 10  Jahren ausgestellt wurde (massgeblich ist das Ausstellungsdatum auf dem Reisedokument).

Sie haben die zulässige Höchstdauer für einen Aufenthalt im Schengenraum nicht überschritten. Diese beträgt maximal 90 Tage je Bezugsraum von 180 Tagen. Auf der Webseite des Staatssekretariat für Migration (SEM) können Sie Ihre Aufenthaltsdauer berechnen.
Dies ist besonders wichtig bei mehrmaligen Ein- und Ausreisen in den respektive aus dem Schengenraum.

Sie sind, wenn notwendig im Besitz eines gültigen Visums.

Sie belegen den Zweck und die Umstände des Aufenthalts in die Schweiz und/oder dem (den) zu besuchenden Schengen-Staat(en).

Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts und für die Rückreise in den Herkunftsstaat
oder für die Durchreise in ein Drittland, oder sind in der Lage, diese Mittel rechtmässig zu erwerben.

Auf der Webseite des Staatssekretariat für Migration (SEM)  finden Sie die Visabestimmungen nach Staatsangehörigkeit.
Sollten Sie kein Visum benötigen, müssen Sie dennoch die Einreisevoraussetzungen erfüllen. Wenn Sie Freunde oder Verwandte in der Schweiz besuchen, kann es hilfreich sein, ein Einladungsschreiben des Gastgebers vorweisen zu können.

Lesen Sie auf der Webseite des Staatssekretariat für Migration (SEM) die für Ihre Staatsangehörigkeit geltenden Visabestimmungen.
Antragsformular beim Staatssekretariat für Migration (SEM) runterladen  oder bei der Schweizerischen Auslandvertretung in ihrem Wohnort abholen.
Dokumente welche dem Antragsformular beizulegen sind: 

Reisedokumente:
Nachweis für das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowie der Rückreise.
Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Sie können diese direkt bei uns online abschliessen: Onlinebuchung Reisekrankenversicherung.

Reichen Sie das Gesuch bei der Schweizerischen Auslandvertretung in ihrem Wohnort ein.
Dieses Dokument dient als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bitte konsultieren Sie für weiterführende Ein- und Ausreisebestimmungen die zuständige Behörde Ihres Herkunfts- und Einreiselandes.
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Möchten Sie diese Informationen für Ihre Reisevorbereitung durcken?
Laden Sie dazu gleich hier die praktische Checkliste herunter:
 

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