Bei allen Versicherungsvarianten (Reiseversicherung für eine Reise oder eine Jahresreiseversicherung) kann der Versicherungsabschluss jederzeit erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch einen möglichst zeitnahen Versicherungsabschluss, sodass Sie auch umgehend von den Reiseannullations-Leistungen profitieren können.
Hinweis: Vorbestandene Krankheiten oder Unfälle sind nicht versichert.
Häufige Fragen und Antworten
Versicherungsabschluss
Formale Versicherungsbedingungen
Ja, innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung nimmt Allianz Travel die Police spesenfrei zurück.
Ja. Jahresversicherungen müssen 1 Monat vor Ablauf von der versicherten Person gekündigt werden. Die Kündigung ist via unserem Kundenportal, per E-Mail oder per Briefpost einzureichen. Telefonische Kündigungen können nicht berücksichtigt werden. Ohne Kündigung läuft die Versicherung wiederum automatisch ein Jahr weiter.
Kündigungen können unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist via unserem Kundenportal, per E-Mail oder per Briefpost eingereicht werden. Ihre Kündigung bestätigen wir Ihnen anschliessend schriftlich. Telefonische Kündigungen können nicht berücksichtigt werden.
Ja, sofern die Reise in der Schweiz gebucht wird, können Versicherungen für eine Reise (z.B. Secure Single Trip) abgeschlossen werden.
Dies gilt nicht für Jahresreiseversicherungen (Secure Travel) sowie die Annullationsversicherung für Kurse (Secure Course). Diese dürfen nur an Personen, die auch in der Schweiz wohnhaft sind, verkauft werden.
Der Geltungsbereich ist weltweit, also auch in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Ausnahme bildet unsere Schengen-Reiseversicherung (Heilungskosten für Gäste), welche im gesamten Schengen-Raum gültig ist mit Ausnahme des Wohnstaates der versicherten Person. Personen wohnhaft im Schengen-Raum haben keinen Anspruch auf eine Schengen-Reiseversicherung. Diese gilt ausschliesslich für Personen, welche ausserhalb des europäischen Schengen-Raums Ihren dauerhaften Wohnsitz haben und einen Versicherungsschutz für Ihr Einreise-Visum benötigen.
Produktbezogene Versicherungsbedingungen
Ja. Allianz Travel bietet eine "Annullationsversicherung speziell für Reisen" an. Diese Reiseversicherung deckt ausschliesslich die Kosten für die Stornierung Ihres gebuchten Reise-Arrangements ab, sei es beispielsweise ein Aufenthalt in einer Ferienwohnung, ein Hotel-Arrangement oder auch nur ein Flugticket.
Planen Sie, an einem Aus- oder Weiterbildungskurs teilzunehmen? Dann ist unsere "Annullationsversicherung für Kurse" die perfekte Lösung. Diese Versicherung erstattet Ihnen die Annullationskosten, falls Sie den Kurs nicht wahrnehmen können.
Bei der Jahresreiseversicherung Secure Travel Plus, beträgt die Deckung für Einzelpersonen CHF 1'000 und bei der Familienversicherung CHF 1'500. Bei Secure Travel Complete, beträgt die Deckung für Einzelpersonen CHF 3'000 und bei der Familienversicherung CHF 5'000.
Bei der Versicherung für eine Reise, Secure Single Trip Plus, beträgt die Deckung CHF 1'000. Bei Secure Single Trip Complete beträgt die Deckung CHF 3'000.
Die Reisegepäckdeckung enthält in jeder Versicherung im Falle eines Diebstahls einen Selbstbehalt von CHF 200.
Ja. Handys, Computer, Laptops und Tablets sind versichert.
Ja, maximal zweimal sofern insgesamt die Dauer von 90 Tagen nicht überschritten wird und es vorher noch zu keinem Schadenereignis gekommen ist.
Secure Travel Basic:
- Einzelpersonen CHF 2'500
- Familie CHF 5'000
Secure Travel Plus:
- Einzelpersonen CHF 10'000
- Familie CHF 20'000
Secure Travel Complete:
- Einzelpersonen CHF 50'000
- Familie CHF 100'000
Die Arrangement-Kosten sind die Gesamtkosten aller annullierbaren Ereignisse während der zu versichernden Reise. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Flug, Unterkunft und allfällig gebuchte Aktivitäten in Zusammenhang mit Ihrer Reise (Reisepakete sowie individuelle Buchungen kumuliert). Bei einem gebuchten Reisepakete entsprechen die Arrangement-Kosten dem Packagepreis.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, entweder eine Jahresreiseversicherung abzuschliessen oder die Summe der Arrangement-Kosten um einen angemessenen, geschätzten Betrag zu erhöhen.
Mit Hilfe des Postfinance-Währungsrechners können Sie schnell und unkompliziert Ihren Arrangementpreis in CHF ermitteln.
Ja. Die Erkrankung einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19 gilt auch für Familienmitglieder welche nicht mit Ihnen reisen. Der Versicherungsschutz gilt ausschliesslich in allen Kurzfristigen Reiseversicherungen (Secure Single Trip) und Jahresreiseversicherungen (Secure Travel).
Wie und wo kann ich mich melden? Indem Sie Ihren Versicherungsfall zusammen mit allen wichtigen Dokumenten ganz einfach über unsere Online-Schadenmeldung einreichen.
Personenbezogene Versicherungsbedingungen
Babys und Kleinkinder reisen meistens kostenlos mit, darum ist eine individuelle Annullationsversicherung für sie nicht notwendig. Unsere Reiseversicherungen für Familien sind automatisch für die ganze Familie im selben Haushalt gültig sowie für die nicht im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Sollten Sie aber eine kurzfristige Reiseversicherung abschliessen, ist es wichtig, dass Sie vor dem Abschluss Angaben zu Ihrem Baby machen. So sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihres Babys von den Ferien zurück in die Schweiz reisen müssen.
Zu Familienmitglieder gehören Ehepartner, die folgenden Verwandten Ihres Ehepartners (Mutter, Vater, Sohn, Tochter, Bruder, Schwester und Grosseltern), Eltern und Stiefeltern, Kinder, Geschwister, Grosseltern und Grosskinder, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen, Mitbewohner, Vormund kraft Gesetzes und bevormundete Personen sowie Au-pairs.
Ja, bei der Schengen-Reiseversicherung (Heilungskosten für Gäste) Gäste beträgt die Altersbegrenzung 81 Jahre, ansonsten haben die Allianz Travel Produkte keine Limiten in Bezug auf das Alter. Hat der Versicherungsnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss die Versicherung durch einen Erwachsenen (z.B. Elternteil) abgeschlossen werden. Die minderjährige Person ist als "versicherte Person" zu deklarieren.
Ja. Es zählen alle im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie deren nicht im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kindern dazu, sofern diese mit einer versicherten Person reisen und ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Schadenfälle
Sie haben die Möglichkeit Ihren Schadenfall direkt in unserem Online-Schadenportal anzumelden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung Ihre Policen-Nummer benötigen. Wir empfehlen Ihnen zudem sämtliche relevanten Dokumente, Protokolle usw. in elektronischer Form (Format PDF) zur Schadeneinreichung bereitzuhalten.
Zudem haben Sie auch die Möglichkeit das auf Ihren Schadenfall passende Schadenformular und die darauf vermerkten Unterlagen via Email einzureichen. Für Fragen steht Ihnen gerne unser Service Center telefonisch unter +41 44 283 32 22 zur Verfügung.
Die Fälle werden von qualifizierten Mitarbeitenden individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann je nach Fall und Informationsstand variieren. Durch Einreichung der vollständigen Unterlagen helfen Sie uns, die Bearbeitungszeit Ihres Falles zu verkürzen.
Allianz Travel bezahlt ausschliesslich die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten. Eine allfällige Differenz wird Ihnen gegebenenfalls vom Reisebüro gutgeschrieben. Nicht zurückbezahlt werden die Versicherungsprämien.
Wir bitten Sie, die Reise schnellstmöglich bei Ihrer Buchungsstelle zu annullieren und uns den Fall schriftlich per E-Mail zu melden.
Um die Leistung beanspruchen zu können, muss bei Eintritt eines Ereignisses unverzüglich unsere Notrufzentrale telefonisch unter +41 44 202 00 00 informiert werden. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen rund um die Uhr beratend und unterstützend zur Seite.
Wir bitten Sie, den Diebstahl unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Den Polizeirapport und sämtliche dazugehörigen und schadensrelevante Unterlagen können Sie uns via unserem online Schadenportal einreichen.
Die in der Versicherungspolice aufgeführten Personen. Bei der Familienversicherung alle im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie deren nicht im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder.
Die Ansprüche verjähren fünf Jahre nach Eintritt des Ereignisses. Innert dieser Frist müssen Sie Ihre Forderung bei uns schriftlich geltend machen.
Damit der Fall neu geprüft werden kann, muss die versicherte Person den Sachbearbeiter mit der Allianz Travel Referenznummer ein schriftliches Wiedererwägungsgesuch mit neuen Fakten senden. Die versicherte Person hat ebenfalls die Möglichkeit, bei der Ombudsstelle der Privatversicherung den Fall neutral prüfen zu lassen. Ombudsman der Privatversicherungen und der Suva, finden sie unter versicherungsombudsman.ch
Versicherungsglossar A-Z
In der Versicherungswelt finden sich viele Fachbegriffe. Hier finden Sie einige zentrale Begriffe kurz erklärt. Sollten dennoch Unklarheiten auftreten, gibt Ihnen unser Service Center gerne unter +41 44 283 32 22 Auskunft.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Grundlage des Versicherungsvertrages und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer. Sie enthalten die versicherten Risiken und Leistungen sowie Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien.
Assistance ist eine Dienstleistung, die der versicherten Person im Not- und Schadenfall direkt und unverzüglich hilft. Der Grundgedanke der Assistance ist es, rund um die Uhr Notfallhilfe vor Ort zu organisieren bzw. zu leisten.
Wir beraten Sie bei kleineren medizinischen sowie alltäglichen Problemen während Ihrer Reise.
CDW (Collision Damage Waiver) ist eine Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung für Mietfahrzeuge. Die Versicherung übernimmt den vom Fahrzeugvermieter oder einer anderen Versicherung belasteten Selbstbehalt bei Schäden oder Diebstahl eines Mietfahrzeugs. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Selbstbehalt-Versicherung für Mietfahreuge (CDW)
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen
Wird die Prämie trotz Mahnung nicht bezahlt, ist der Versicherungsschutz unterbrochen. Erst wenn die Prämie bezahlt wird, tritt die Versicherung wieder in Kraft. Ereignet sich während des Unterbruchs ein Schaden, wird dieser nicht durch die Versicherung bezahlt.
Der Geltungsbereich beinhaltet jene Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt.
Als Junior gelten Versicherungsnehmer bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Hat der Versicherungsnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss die Versicherung durch einen Erwachsenen (z.B. Elternteil) abgeschlossen werden. Die minderjährige Person ist als "versicherte Person" zu deklarieren.
Sollten Sie während Ihrer Reise ernsthaft erkranken, sich verletzen oder ein ernsthaftes gesundheitliches Problem haben und Sie ausserhalb des Wohnstaates hospitalisiert werden müssen, leisten wir falls notwendig einen Vorschuss bis CHF 5'000 an die Krankenhauskosten. Der vorgeleistete Betrag ist uns innert 30 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus zurückzuzahlen.
Bei gesundheitlichen Problemen während eines Auslandsaufenthalts steht den Versicherten rund um die Uhr ein professioneller Auskunfts- und Beratungsdienst zur Verfügung.
Die Police ist ein Versicherungsdokument, welches die wichtigsten Angaben zur abgeschlossenen Versicherung beinhaltet. Es gilt als Beweis, dass eine Versicherung abgeschlossen wurde, ist allerdings nicht Voraussetzung für die Gültigkeit der Versicherung.
Die Prämie ist der Preis, welche der Versicherungsnehmer als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an die Versicherungsgesellschaft bezahlt.
Repatriierung ist ein Rücktransport von erheblich erkrankten oder verletzten Personen aus einem Reiseland in ein für die Behandlung geeignetes Krankenhaus im Heimatland. Eine Repatriierung erfolgt nach Möglichkeit unter medizinischer Aufsicht eines Arztes und eines Rettungsassistenten oder einer Pflegekraft.
Jeder Schaden muss unverzüglich angezeigt werden. Die versicherte Person muss den Schadenfall bei der Versicherungsgesellschaft mit dem entsprechenden Schadenformular schriftlich anmelden und alle relevanten Dokumente beilegen. Die Belege müssen im Original eingereicht werden.
Heilungskosten entstehen, wenn ein ausländischer Gast während seiner Besuchszeit in der Schweiz krank wird oder verunfallt. Dazu zählen Kosten für Arzt, Spital, Medikamente, Repatriierung ins Herkunftsland, Such- und Bergungskosten sowie die Repatriierung im Todesfall.
Darunter fallen alle Kosten, die entstehen, wenn die versicherte Person im Ausland als vermisst gilt oder aus einer körperlichen Notlage geborgen werden muss (z.B. Einsatz von Rettungsdienst, Suchhunden, Helikopter etc.).
Sollten Sie während Ihrer Reise Versorgung durch eine medizinische Einrichtung benötigen, können wir Ihnen eine vermitteln. Bei Verständigungsproblemen leisten wir Übersetzungshilfe.
Zeitspanne, in welcher die Versicherung gültig ist.
Als Versicherungsfall wird ein Ereignis bezeichnet, das einen unter die Versicherung fallenden Schaden verursacht. Der Eintritt des Versicherungsfalles ist somit die Voraussetzung dafür, dass die Versicherungsgesellschaft Leistungen erbringt.
Der Versicherungsnehmer ist jene Person, welche eine Versicherung abgeschlossen hat. Versichert sind die in der Police oder in der Reisebestätigung des Reiseveranstalters namentlich genannten Personen oder der in der Police festgelegte Personenkreis. Voraussetzung ist, dass die Prämie für diese Personen/diesen Personenkreis gezahlt wurde.
Die Versicherungssumme stellt jenen Betrag dar, der vom Versicherer bezahlt wird, wenn es zu einem Schadensfall beim Versicherungsnehmer kommt. Sie definiert durch eine genaue Umschreibung der versicherten Risiken, welche Schäden und Ereignisse durch die Police versichert sind.
Allianz Travel Schweiz (vormals Allianz Global Assistance und ELVIA) gehört zur Allianz Partners Gruppe, der weltweit führenden Anbietern von Reiseannullationsversicherungen sowie Reiseschutz- und Assistance-Leistungen. Die Allianz Partners Gruppe steht ihren Kunden rund um den Globus mit mehr als 22'600 Mitarbeitenden auf fünf Kontinenten sowie mit einem Netzwerk aus über 900'000 Spezialisten an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung. Allianz Travel bietet Individualreisenden Versicherungen für Paare oder Familien sowie Assistance-Lösungen, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Jahresreiseversicherungen sind umfassende Pakete und bieten im Notfall sofortige Hilfe. Die jahrzehntelange Erfahrung mit Versicherungsschutz und Assistanceleistungen aus einer Hand gehört zu den Stärken des Unternehmens. Deshalb vertrauen unsere Kunden auf unsere Erfahrung und Soforthilfe.
Schweizer 24-Stunden-Notrufzentrale kompetent und freundlich. Telemedizinische Beratung und medizinische Assistance rund um die Uhr, weltweit bei Krankheit und Unfall. Annullierungskostenversicherung unbürokratisch und kundenorientiert. Unfall- und Pannenhilfe in der Schweiz und in ganz Europa. Reisegepäckversicherung inkl. Deckung für Kamera, Laptop und Sportausrüstung. Eine Reiseversicherung von Allianz Travel schützt Sie vor den Folgen ungeplanter Ereignisse und sorgt dafür, dass Sie Ihre Ferien unbeschwert geniessen können.