Häufige Fragen und Antworten
Versicherungsabschluss
Ja. Allianz Travel bietet eine «Annullationsversicherung speziell für Reisen» an. Diese Reiseversicherung deckt ausschliesslich die Kosten für die Stornierung Ihres gebuchten Reise-Arrangements ab, sei es beispielsweise ein Aufenthalt in einer Ferienwohnung, ein Hotel-Arrangement oder auch nur ein Flugticket.
Planen Sie, an einem Aus- oder Weiterbildungskurs teilzunehmen? Dann ist unsere «Annullationsversicherung für Kurse» die perfekte Lösung. Diese Versicherung erstattet Ihnen die Annullierungskosten, falls Sie den Kurs nicht wahrnehmen können.
- Beim Secure Trip Budget und Secure Trip Classic: Einzel und Junior bis CHF 25'000 pro Reise, Familie bis CHF 50'000 pro Reise. Beim Secure Trip Budget gilt jeweils ein Selbstbehalt von 20%.
- Beim Secure Trip Premium und Premium PLUS: Einzel und Junior bis zu CHF 50‘000 pro Reise und für Familien bis zu CHF 100‘000 pro Reise.
Schadenfälle
Hinweise zum Coronavirus
Grundsätzlich empfehlen wir folgende Schritte für schnellstmögliche Hilfestellung:
1. Beachten Sie die aktuellen Reiseempfehlungen des Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Reisebeschränkungen und Hinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
2. Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft. Ob- und in welchem Umfang eine kostenlose Annullierung oder Umbuchung möglich ist kann sich fortlaufend verändern.
3. Sollten die Anbieter keine Kosten übernehmen, prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen.
Wenn Sie bei uns seit dem 19. November 2019 eine einmalige Reiseversicherung und Jahresreiseversicherungen (Reiseschutzpaket und SecureTrip) abgeschlossen haben dann profitieren Sie ab dem 26. August 2020 von den Leistungserweiterungen der AVB. Übersicht AVB
Wenn Sie eine andere Reiseversicherung über einen Drittpartner von uns haben, dann ist die Deckung für den Abbruch oder die Stornierung abhängig von der jeweiligen Versicherung. In der Regel sind Epidemien und Pandemien ausgeschlossen. Diesen Versicherten können wir mit unserer Erfahrung als Reiseversicherer beratend zur Seite stehen um eine geeignete Lösung zu finden. Wir können jedoch keine Kosten übernehmen.
Seit dem 26. August 2020 decken wir die Erkrankung einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19 in allen neu abgeschlossenen einmaligen Reiseversicherungen und Jahresreiseversicherungen.
Die erweiterten Leistungen gelten ebenfalls für alle einmaligen Reiseversicherungen (Reiseschutzpakete) und Jahresreiseversicherungen (Secure Trip), welche seit dem 19. November 2019 abgeschlossen wurden (für Schadenfälle ab dem 26. August 2020). Beispiele versicherter Ereignisse im Zusammenhang mit dem Coronavirus (vgl. Details in den AVB).
Deckungsübersicht
Beispiele für versicherte Ereignisse
Wichtige Hinweise
Bei spezifischen medizinischen Fragen können unsere Versicherten jederzeit das ärztliches Kompetenzzentrum Medi24 erreichen. Die entsprechende Nummer finden Sie in Ihren AVB unter „Notfallnummer“ und wählen beim Anruf die Option „Ausland Notfall“.
Eine Vergleichsübersicht von Coronavirus zu Grippe-Symptomen finden sie hier. Analog dazu hat das BAG ebenfalls eine Hotline eingerichtet: +41 58 463 00 00 (06:00 – 23:00 Uhr). Es wird aktiv darum gebeten nicht direkt zum Hausarzt zu gehen sondern zuerst telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Sind Kunden von Allianz Partners vom Ausbruch des Coronavirus betroffen?
Allianz Partners ist der weltweit führende Reiseversicherungsexperte. Wir bieten Reisenden in Not selbstverständlich aktive Hilfe – unabhängig von der Versicherungsdeckung. Schweizer Versicherte können bspw. ständig aktualisierte ärztliche Information und sonstige medizinische Anliegen rund um das Thema Coronavirus ortsunabhängig von Medi24 abrufen.
Weltweit betreuen wir mehrere bestätigte Fälle – als auch Verdachtsfälle auf das Coronavirus. Unsere Medical Operations-Teams bearbeiten diese Fälle und sorgen für eine angemessene Versorgung der Betroffenen.
Hat Allianz Partners einen Notfallplan zur Bekämpfung eines Ausbruchs des Coronavirus?
Unser Group Medical Operations hat „MedCrisis“ aktiviert, ein proaktiver, umfassender Prozess um auf das Ereignis weltweit entsprechend reagieren zu können. „MedCrisis“ erleichtert die Optimierung geeigneter medizinischer Reaktionen und gegebenenfalls die Rückführung unserer Kunden.
Die folgenden Aussagen beziehen sich auf unsere Produkte Secure Trip und Reiseschutzpaket. Für Fragen zu anderen Versicherungsprodukten bitten wir Sie direkt die entsprechenden AVB zu konsultieren. Für weitergehende Fragen steht unser Service Center gerne zur Verfügung.
Ich wurde positiv auf COVID-19 getestet und kann nicht verreisen. Kann ich meine Reise stornieren und eine Rückerstattung erhalten?
Seit dem 26. August 2020 decken wir die Erkrankung einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19 in allen neu abgeschlossenen einmaligen Reiseversicherungen und Jahresreiseversicherungen.
Wie? Indem Sie eine Online-Schadenmeldung machen. Bitte füllen Sie das entsprechende Schadenformular aus und retournieren Sie uns dieses zusammen mit allen wichtigen Dokumenten.
Mein Reisebegleiter oder ein Familienmitglied, das nicht mit mir reist, ist positiv auf COVID-19 getestet. Kann ich meine Reise stornieren und eine Rückerstattung erhalten?
Seit dem 26. August 2020 decken wir die Erkrankung einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19 in allen neu abgeschlossenen einmaligen Reiseversicherungen und Jahresreiseversicherungen.
Wie? Indem Sie eine Online-Schadenmeldung machen. Bitte füllen Sie das entsprechende Schadenformular aus und retournieren Sie uns dieses zusammen mit allen wichtigen Dokumenten.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie (COVID-19) möchte ich nicht mehr reisen, weil ich Angst habe. Kann ich meine Reise stornieren und eine Rückerstattung erhalten?
NEIN - Die Reiseversicherung deckt keine Reiseangst ab.
Im Rahmen der aktuellen Pandemie (COVID-19), schloss mein Reiseland seine Grenzen. Kann ich meine Reise stornieren und eine Rückerstattung erhalten?
NEIN - Dies ist kein versichertes Ereignis gemäss Ihrer Versicherungspolice. Kontaktieren Sie bitten den entsprechenden Leistungserbringer.
Nach meiner Rückkehr in die Schweiz müsste ich mich aufgrund der Vorschriften des BAG in Quarantäne begeben, da meine Reisedestination als Risikoland eingestuft wird. Deshalb möchte ich meine Reise stornieren. Übernimmt die Reiseversicherung anfallende Annullierungskosten?
NEIN - Nicht versichert sind generelle Quarantänepflichten aufgrund behördlicher Anordnungen.
Meine Reise wurde vom Leistungserbringer storniert. Was muss ich tun, um meine Versicherungspolice zu ändern?
Für eine Änderung Ihrer Versicherungspolice kontaktieren Sie bitte unser Service Center unter +41 44 283 32 22 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr oder per E-Mail an info.ch@allianz.com. Wir werden dann die notwendigen Anpassungen vornehmen. Jahresversicherungen unterliegen den generellen Änderungsbedingugen.
Aufgrund eines kürzlichen Kontaktes mit einer COVID-19 infizierten Person wurde ich auf behördliche Anordnung unter Quarantäne gestellt. Kann ich meine Reise stornieren und eine Rückerstattung erhalten?
JA - Sie können Ihre Reise stornieren. Die Entschädigung erfolgt gemäss den Bedingungen und innerhalb der Deckungen, die in Ihrer Versicherungspolice angegeben sind.
Wie? Indem Sie eine Online-Schadenmeldung machen. Bitte füllen Sie das entsprechende Schadenformular aus und retournieren Sie uns dieses zusammen mit allen wichtigen Dokumenten.
Mein Reisebegleiter wurde vor unserer Abreise wegen des Verdachts auf eine Infektion mit einem Virus, wie z. B. COVID-19, auf behördliche Anordnung unter Quarantäne gestellt. Kann ich meine Reise stornieren und eine Rückerstattung erhalten?
JA - Sie können Ihre Reise stornieren. Die Entschädigung erfolgt gemäss den Bedingungen und innerhalb der Deckungen, die in Ihrer Versicherungspolice angegeben sind.
Wie? Indem Sie eine Online-Schadenmeldung machen. Bitte füllen Sie das entsprechende Schadenformular aus und retournieren Sie uns dieses zusammen mit allen wichtigen Dokumenten.
Während meiner Reise habe ich COVID-19 Symptome entwickelt. Kann ich den Rat eines Arztes einholen?
JA - Dank unserer telemedizinischen Beratung können Sie rund um die Uhr einen Arzt per Video oder Telefon konsultieren.
Aufgrund einer individuell angeordneter Quarantäne (Kontakt mit COVID-19 Infizierten) oder einer COVID-19 Erkrankung konnte ich meinen Rückflug nicht antreten. Deckt meine Versicherungspolice die Kosten für den Kauf eines neuen Rückflugtickets?
JA - Wir erstatten Ihnen die Kosten für den Kauf eines neuen Rückreisetickets, sofern für Ihr Reiseziel keine Reisewarnung vorliegt. Bitte kontaktieren Sie vorgängig unsere Notruftzentrale unter +41 44 202 00 00 .
Während meiner Reise wird von den zuständigen örtlichen Behörden eine Quaratäne angeordnet. Kann ich repatriiert werden?
NEIN - Nicht versichert sind generelle Quarantänepflichten aufgrund behördlicher Anordnungen.
Wenn ich kurz vor meiner Rückkehr in individuelle Quarantäne aufgrund eines positiven COVID-19 Tests muss und meinen Aufenthalt verlängern muss, werden dann meine zusätzlichen Kosten (Unterkunft, Verpflegung...) übernommen?
JA - Wir erstatten Ihnen die zusätzlichen Kosten (bis Max. CHF 1500) gemäss den AVB, die durch die Verlängerung der Reise im Falle einer Quarantäne entstehen. Bitte kontaktieren Sie vorgängig unsere Notruftzentrale unter +41 44 202 00 00 .
Versicherungsglossar A-Z
In der Versicherungswelt finden sich viele Fachbegriffe. Hier finden Sie einige zentrale Begriffe kurz erklärt. Sollten dennoch Unklarheiten auftreten, gibt Ihnen unser Service Center gerne unter +41 44 283 32 22 Auskunft.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Grundlage des Versicherungsvertrages und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer. Sie enthalten die versicherten Risiken und Leistungen sowie Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien.
CDW (Collision Damage Waiver) ist eine Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung für Mietfahrzeuge. Die Versicherung übernimmt den vom Fahrzeugvermieter oder einer anderen Versicherung belasteten Selbstbehalt bei Schäden oder Diebstahl eines Mietfahrzeugs. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen
Als Junior gelten Versicherungsnehmer bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Bei den Jahresprodukten für Einzelpersonen bieten wir Spezialpreise für Junioren an. Beim Überschreiten der Altersgrenze wird automatisch eine neue Police zu den neuen Konditionen ausgestellt.
Bei Raub, Diebstahl, Verlust und Abhandenkommen von Bank-, Post-, Kredit- und Kundenkarten können die versicherten Personen Hilfe anfordern und eine sofortige Sperrung der entsprechenden Karten veranlassen. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen
Bei gesundheitlichen Problemen während eines Auslandaufenthalts steht den Versicherten rund um die Uhr ein professioneller Auskunfts- und Beratungsdienst zur Verfügung. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jeder Schaden muss unverzüglich angezeigt werden. Die versicherte Person muss den Schadenfall bei der Versicherungsgesellschaft mit dem entsprechenden Schadenformular schriftlich anmelden und alle relevanten Dokumente beilegen. Die Belege müssen im Original eingereicht werden.
Heilungskosten entstehen, wenn ein ausländischer Gast während seiner Besuchszeit in der Schweiz krank wird oder verunfallt. Dazu zählen Kosten für Arzt, Spital, Medikamente, Repatriierung ins Herkunftsland, Such- und Bergungskosten sowie die Heimschaffung im Todesfall.
Der Selbstbehalt (Franchise) bezeichnet jenen Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Er wird vertraglich vereinbart. Wir bieten Ihnen jedoch viele Produkte an, bei denen der Selbstbehalt ausgeschlossen werden kann.
Jahresreiseversicherungen für Einzelpersonen
Darunter fallen alle Kosten, die entstehen, wenn die versicherte Person im Ausland als vermisst gilt oder aus einer körperlichen Notlage geborgen werden muss (z.B. Einsatz von Rettungsdienst, Suchhunden, Helikopter etc.). Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen
Sollten Sie während Ihrer Reise Versorgung durch eine medizinische Einrichtung benötigen, können wir Ihnen eine vermitteln. Bei Verständigungsproblemen leisten wir Übersetzungshilfe. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen