Grundsätzlich empfehlen wir folgende Schritte für schnellstmögliche Hilfestellung:
1. Beachten Sie die aktuellen Reiseempfehlungen des Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Reisebeschränkungen und Hinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
2. Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft. Ob- und in welchem Umfang eine kostenlose Annullierung oder Umbuchung möglich ist kann sich fortlaufend verändern.
3. Sollten die Anbieter keine Kosten übernehmen, prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen.
Wenn Sie bei uns seit dem 19. November 2019 eine einmalige Reiseverischerung und Jahresreiseversicherungen (Reiseschutzpaket und SecureTrip) abgeschlossen haben dann profitieren Sie ab dem 26. August 2020 von den Leistungserweiterungen der neuen AVB. Übersicht neue AVB
Wenn Sie eine andere Reiseversicherung über einen Drittpartner von uns haben, dann ist die Deckung für den Abbruch oder die Stornierung abhängig von der jeweiligen Versicherung. In der Regel sind Epidemien und Pandemien ausgeschlossen. Diesen Versicherten können wir mit unserer Erfahrung als Reiseversicherer beratend zur Seite stehen um eine geeignete Lösung zu finden. Wir können jedoch keine Kosten übernehmen.