Hinweis: Vorbestandene Krankheiten oder Unfälle sind nicht versichert.
Häufige Fragen und Antworten
Versicherungsabschluss
Hinweis: Vorbestandene Krankheiten oder Unfälle sind nicht versichert.
Ja. Jahresversicherungen müssen 1 Monat vor Ablauf von der versicherten Person gekündigt werden. Die Kündigung ist via unserem Kundenportal, per E-Mail oder per Briefpost einzureichen. Telefonische Kündigungen können nicht berücksichtigt werden. Ohne Kündigung läuft die Versicherung wiederum automatisch ein Jahr weiter.
Ja, sofern die Reise in der Schweiz gebucht wird, können Versicherungen für eine Reise (z.B. Secure Single Trip) abgeschlossen werden.
Dies gilt nicht für Jahresreiseversicherungen (Secure Travel) sowie die Annullationsversicherung für Kurse (Secure Course). Diese dürfen nur an Personen, die auch in der Schweiz wohnhaft sind, verkauft werden.
Ja. Allianz Travel bietet eine "Annullationsversicherung speziell für Reisen" an. Diese Reiseversicherung deckt ausschliesslich die Kosten für die Stornierung Ihres gebuchten Reise-Arrangements ab, sei es beispielsweise ein Aufenthalt in einer Ferienwohnung, ein Hotel-Arrangement oder auch nur ein Flugticket.
Planen Sie, an einem Aus- oder Weiterbildungskurs teilzunehmen? Dann ist unsere "Annullationsversicherung für Kurse" die perfekte Lösung. Diese Versicherung erstattet Ihnen die Annullationskosten, falls Sie den Kurs nicht wahrnehmen können.
Bei der Jahresreiseversicherung Secure Travel Plus, beträgt die Deckung für Einzelpersonen CHF 1'000 und bei der Familienversicherung CHF 1'500. Bei Secure Travel Complete, beträgt die Deckung für Einzelpersonen CHF 3'000 und bei der Familienversicherung CHF 5'000.
Bei der Versicherung für eine Reise, Secure Single Trip Plus, beträgt die Deckung CHF 1'000. Bei Secure Single Trip Complete beträgt die Deckung CHF 3'000.
Die Reisegepäckdeckung enthält in jeder Versicherung im Falle eines Diebstahls einen Selbstbehalt von CHF 200.
Secure Travel Basic:
- Einzelpersonen CHF 2'500
- Familie CHF 5'000
Secure Travel Plus:
- Einzelpersonen CHF 10'000
- Familie CHF 20'000
Secure Travel Complete:
- Einzelpersonen CHF 50'000
- Familie CHF 100'000
Die Arrangement-Kosten sind die Gesamtkosten aller annullierbaren Ereignisse während der zu versichernden Reise. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Flug, Unterkunft und allfällig gebuchte Aktivitäten in Zusammenhang mit Ihrer Reise (Reisepakete sowie individuelle Buchungen kumuliert). Bei einem gebuchten Reisepakete entsprechen die Arrangement-Kosten dem Packagepreis.
Ja, die Erkrankung einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19 ist in allen neu abgeschlossenen Kurzfristigen Reiseversicherungen (Secure Single Trip) und Jahresreiseversicherungen (Secure Travel) versichert.
Eine detaillierte Beschreibung der Versicherungsleistung und der damit zusammenhängenden versicherten Ereignissen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Für weitergehende Fragen steht Ihnen unser Service Center per Email oder Telefonisch +41 44 283 32 22 gerne zur Verfügung.
Bei spezifischen medizinischen Fragen können sich unsere Versicherten auch jederzeit an unser ärztliches Kompetenzzentrum Medi24 wenden.
Ja. Die Erkrankung einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19 gilt auch für Familienmitglieder welche nicht mit Ihnen reisen. Der Versicherungsschutz gilt ausschliesslich in allen Kurzfristigen Reiseversicherungen (Secure Single Trip) und Jahresreiseversicherungen (Secure Travel).
Wie und wo kann ich mich melden? Indem Sie Ihren Versicherungsfall zusammen mit allen wichtigen Dokumenten ganz einfach über unsere Online-Schadenmeldung einreichen.
Ja, bei der Schengen-Reiseversicherung (Heilungskosten für Gäste) Gäste beträgt die Altersbegrenzung 81 Jahre, ansonsten haben die Allianz Travel Produkte keine Limiten in Bezug auf das Alter. Hat der Versicherungsnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss die Versicherung durch einen Erwachsenen (z.B. Elternteil) abgeschlossen werden. Die minderjährige Person ist als "versicherte Person" zu deklarieren.
Schadenfälle
Sie haben die Möglichkeit Ihren Schadenfall direkt in unserem Online-Schadenportal anzumelden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung Ihre Policen-Nummer benötigen. Wir empfehlen Ihnen zudem sämtliche relevanten Dokumente, Protokolle usw. in elektronischer Form (Format PDF) zur Schadeneinreichung bereitzuhalten.
Zudem haben Sie auch die Möglichkeit das auf Ihren Schadenfall passende Schadenformular und die darauf vermerkten Unterlagen via Email einzureichen. Für Fragen steht Ihnen gerne unser Service Center telefonisch unter +41 44 283 32 22 zur Verfügung.
Versicherungsglossar A-Z
In der Versicherungswelt finden sich viele Fachbegriffe. Hier finden Sie einige zentrale Begriffe kurz erklärt. Sollten dennoch Unklarheiten auftreten, gibt Ihnen unser Service Center gerne unter +41 44 283 32 22 Auskunft.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Grundlage des Versicherungsvertrages und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer. Sie enthalten die versicherten Risiken und Leistungen sowie Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien.
CDW (Collision Damage Waiver) ist eine Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung für Mietfahrzeuge. Die Versicherung übernimmt den vom Fahrzeugvermieter oder einer anderen Versicherung belasteten Selbstbehalt bei Schäden oder Diebstahl eines Mietfahrzeugs. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Selbstbehalt-Versicherung für Mietfahreuge (CDW)
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen
Als Junior gelten Versicherungsnehmer bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Hat der Versicherungsnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss die Versicherung durch einen Erwachsenen (z.B. Elternteil) abgeschlossen werden. Die minderjährige Person ist als "versicherte Person" zu deklarieren.
Bei gesundheitlichen Problemen während eines Auslandsaufenthalts steht den Versicherten rund um die Uhr ein professioneller Auskunfts- und Beratungsdienst zur Verfügung. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen
Jeder Schaden muss unverzüglich angezeigt werden. Die versicherte Person muss den Schadenfall bei der Versicherungsgesellschaft mit dem entsprechenden Schadenformular schriftlich anmelden und alle relevanten Dokumente beilegen. Die Belege müssen im Original eingereicht werden.
Heilungskosten entstehen, wenn ein ausländischer Gast während seiner Besuchszeit in der Schweiz krank wird oder verunfallt. Dazu zählen Kosten für Arzt, Spital, Medikamente, Repatriierung ins Herkunftsland, Such- und Bergungskosten sowie die Repatriierung im Todesfall.
Darunter fallen alle Kosten, die entstehen, wenn die versicherte Person im Ausland als vermisst gilt oder aus einer körperlichen Notlage geborgen werden muss (z.B. Einsatz von Rettungsdienst, Suchhunden, Helikopter etc.). Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen
Sollten Sie während Ihrer Reise Versorgung durch eine medizinische Einrichtung benötigen, können wir Ihnen eine vermitteln. Bei Verständigungsproblemen leisten wir Übersetzungshilfe. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen
Als Versicherungsfall wird ein Ereignis bezeichnet, das einen unter die Versicherung fallenden Schaden verursacht. Der Eintritt des Versicherungsfalles ist somit die Voraussetzung dafür, dass die Versicherungsgesellschaft Leistungen erbringt.
Der Versicherungsnehmer ist jene Person, welche eine Versicherung abgeschlossen hat. Versichert sind die in der Police oder in der Reisebestätigung des Reiseveranstalters namentlich genannten Personen oder der in der Police festgelegte Personenkreis. Voraussetzung ist, dass die Prämie für diese Personen/diesen Personenkreis gezahlt wurde.
Die Versicherungssumme stellt jenen Betrag dar, der vom Versicherer bezahlt wird, wenn es zu einem Schadensfall beim Versicherungsnehmer kommt. Sie definiert durch eine genaue Umschreibung der versicherten Risiken, welche Schäden und Ereignisse durch die Police versichert sind.